Landesverband Rheinland der Kleingärtner e. V.

Richtlinien
für die
Verleihung von Ehrennadeln

Der Landesverband Rheinland der Kleingärtner e. V. verleiht Ehrennadeln und Auszeichnungen für Kleingärtner, ehrenamtlich Tätige und Förderer des Kleingartenwesens.

 

1.

Ehrennadel in Silber mit Halbkranz
Sie wird verliehen an Mitglieder in Anerkennung langjähriger Mitgliedschaft und des Eintretens für die Belange des Kleingartenwesens. Sie wird beantragt vom Verein beim Kreis-/Stadtverband und von diesem verliehen.

Verleihungskriterien sind:

- Fünfjährige Tätigkeit im Vorstand eines Vereins / Kreis- oder Stadtverbandes
- Zehnjährige aktive Mitarbeit im Verein ohne Mitgliedschaft im Vorstand
- Fünfzehnjährige Mitgliedschaft im Verein

 

2.

Ehrennadel in Silber mit Vollkranz
Sie wird verliehen an Mitglieder in Anerkennung langjähriger Mitgliedschaft und des Eintretens für die Belange des Kleingartenwesens sowie für Nichtmitglieder, die sich im kommunalen Bereich für die Belange des Kleingartenwesens eingesetzt haben.

Verleihungskriterien sind:

- Achtjährige Tätigkeit im Vorstand eines Vereins, Kreis- oder Stadtverbandes
- Fünfzehnjährige aktive Mitarbeit im Verein ohne Mitgliedschaft im Vorstand
-

Dreißigjährige Mitgliedschaft im Verein

-

Personen in der Gemeinde / Kommune, die sich besondere Verdienste um die Belange des Kleingartenwesens erworben haben.

Die Entscheidung liegt bei den Kreis- bzw. Stadtverbänden und muss durch Beschluss des Vorstandes herbeigeführt werden.


3.

Ehrennadel in Gold mit Halbkranz
Die Ehrennadel wird verliehen an Mitglieder in Anerkennung langjähriger Leistungen für das Kleingartenwesen sowie ohne Rücksicht auf die Mitgliedschaft in der Organisation des Kleingartenwesens, in Anerkennung besonderer Verdienste und des Eintretens für die Belange des Kleingartenwesens.

Die Ehrennadel wird vom Kreis- bzw. Stadtverband beantragt und von einem Vertreter des Landesverbandes oder einem vom Landesverband beauftragten Vertreter des Kreis-/ Stadtverbandes verliehen.

Verleihungskriterien sind:

- Zwölfjährige Tätigkeit im Vorstand eines Vereins, Kreis- bzw. Stadtverbandes. Die Entscheidung über die Vergabe liegt beim Vorstand des Landesverbandes.
- Personen in den Gemeinden oder dem Land NRW, die sich besondere Verdienste um die Belange des Kleingartenwesens erworben haben.

Die Entscheidung liegt beim Vorstand des Landesverbandes.

 

4.

Ehrennadel in Gold mit Vollkranz
Die Verleihung der Großen Ehrennadel in Gold erfolgt nur durch Beschluss des Vorstandes des Landesverbandes.
Voraussetzung ist ein besonderes Engagement um die Förderung des Kleingartenwesens im Bereich des Landesverbandes Rheinland.

Jülich, den 24. August 2001

Landesverband Rheinland der Kleingärtner e. V.


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Bearbeitet am 26.03.2012