| Ehrennadel in Gold mit Halbkranz
Die Ehrennadel wird verliehen an Mitglieder in Anerkennung langjähriger
Leistungen für das Kleingartenwesen sowie ohne Rücksicht auf
die Mitgliedschaft in der Organisation des Kleingartenwesens, in Anerkennung
besonderer Verdienste und des Eintretens für die Belange des Kleingartenwesens.
Die Ehrennadel wird vom Kreis- bzw. Stadtverband beantragt und von einem
Vertreter des Landesverbandes oder einem vom Landesverband beauftragten
Vertreter des Kreis-/ Stadtverbandes verliehen.
Verleihungskriterien sind:
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Zwölfjährige Tätigkeit im Vorstand eines
Vereins, Kreis- bzw. Stadtverbandes. Die Entscheidung über die
Vergabe liegt beim Vorstand des Landesverbandes.
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Personen in den Gemeinden oder dem Land NRW, die sich besondere
Verdienste um die Belange des Kleingartenwesens erworben haben. |
Die Entscheidung liegt beim Vorstand des Landesverbandes.
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